Stand: 14. September 2026
Diese Erklärung gilt für die Website easyflipper.de einschließlich des angemeldeten Bereichs unter easyflipper.de/app.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. EasyFlipper ist eine solche Dienstleistung. Allerdings nimmt § 3 Abs. 3 BFSG Kleinstunternehmen von den Anforderungen an Dienstleistungen aus: Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz. EasyFlipper wird von einer einzelnen Person betrieben und erfüllt diese Voraussetzung. Eine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit besteht danach nicht, und damit auch keine Pflicht zu dieser Erklärung.
Wir veröffentlichen sie trotzdem, aus zwei Gründen. Erstens ist ein Werkzeug, das sich nicht bedienen lässt, für den Betroffenen wertlos — unabhängig davon, was das Gesetz verlangt. Zweitens soll nachvollziehbar sein, was funktioniert und was nicht, statt dass jemand es selbst herausfinden muss.
Diese Website ist teilweise barrierefrei. Sie erfüllt die Anforderungen der WCAG 2.1 auf Stufe AA nur zum Teil. Die folgenden Angaben beruhen auf einer eigenen Prüfung vom 14. September 2026, nicht auf einer Begutachtung durch Dritte.
Diese Punkte sind uns bekannt und noch nicht behoben:
Wenn dir etwas auffällt, das dich an der Nutzung hindert, schreib uns — auch formlos, ein Satz genügt. Wir antworten und sagen ehrlich, ob und wann wir es ändern können.
MK Commerce, Malik Knemöller
E-Mail: m.knemoeller@gmail.com
Die vollständigen Kontaktangaben stehen im Impressum.
Kommen wir zu keiner Lösung, kannst du dich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Sie vermittelt zwischen Menschen mit Behinderungen und Anbietern; das Verfahren ist für dich kostenlos, ein Anwalt ist nicht nötig. schlichtungsstelle-bgg.de